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U-Wert ist nicht gleich K-Wert

Autor: Dipl.- Ing. Dr. Gernot Scherpke, Ingenieurkonsulent für technische Physik in Wien,

WÄRMESCHUTZANFORDERUNGEN AN AUSSENFENSTER UND –TÜREN

Die Festlegung von Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden ist auf mehrere Arten möglich. Im österreichischen Regelwerk wird hauptsächlich die Einhaltung höchstzulässiger Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile gefordert. Im Zuge der europäischen Harmonisierung der Normen wurde dafür die Bezeichnung U-Wert statt k-Wert eingeführt. Das kollektive Gleichlassen der entsprechenden gesetzlichen Anforderungen an die einzelnen Bauteiltypen im Zuge dieser Umbenennung ist für die meisten in Frage kommenden Bauteile grundsätzlich plausibel. Die Fenster und Türen stellen eine Ausnahme dar (ÖNORM EN ISO 6946). Bei diesen Bauteilen hat sich die Vorgangsweise zur Ermittlung der U-Werte geändert. Durch die nunmehrige Miteinbeziehung der so genannten abgewickelten Fensterrahmenfläche statt der äußeren Projektionsfläche entspricht hier die Definition der U-Werte nicht mehr genau jener der bisherigen k-Werte.

Ein Vergleich der in Österreich bisher – seit März 1985 – angewandten Prüfrichtlinie mit den seit einigen Wochen stattdessen anzuwendenden europäischen Normen (ÖNORM EN ISO 12567-1 und ÖNORM EN ISO 10077-1) für Fenster und Türen lässt erwarten, dass die Ergebnisse für die U-Werte nicht exakt mit jenen der früheren k-Werte übereinstimmen werden. Es werden nach der neuen Normung insbesonders für Konstruktionen mit Metallrahmen (z. B. Aluminiumfenster) bei deren U-Werten etwas höhere Ergebnisse erwartet, als sie mit der Messung der ursprünglichen k-Werte gemäß der alten Richtlinie erzielt wurden.

Informationen der AMFT (Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore) über stichprobenartige Messungen an Aluminiumprofilsystemen bestätigen dies. Für solche Fenster- und Türsysteme ist durch den einfachen Übergang von k- auf U-Wert, ohne Berücksichtigung der sich auf europäischer Ebene damit ebenfalls ändernden Prüfvorschriften, eine versteckte Verschärfung in den nationalen gesetzlichen wärmetechnischen Anforderungen entstanden.

Daher wird es als sinnvoll erachtet, die gesetzlichen Anforderungen an die U-Werte von Fenstern und Türen auf die neue europäisch harmonisierte Normung für die Prüfung des wärmetechnischen Verhaltens dieser Bauteile abzustimmen und die zulässigen Obergrenzen gegebenenfalls geringfügig zu erhöhen. Derartige Überlegungen (auch im Sinne einer ganzheitlichen wärmetechnischen Betrachtung typischer Anwendungsobjekte wie z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude) sollten auch unter Miteinbeziehung anderer bauphysikalischer Kriterien, wie z. B. des möglichen Schallschutzes von Fenstern, angestellt werden.

Als Basis könnten Vergleichsmessungen der alten k- und neuen U-Werte von Fenster- und Türprodukten dienen. Es ist dazu jeweils eine ausgewogene Produktpalette heranzuziehen, welche den diskutierten Problembereich vollständig erfasst. So könnte erreicht werden, dass – verglichen mit der bisherigen Betrachtungsweise – die europäischen U-Werte der diskutierten Produkte im Rahmen der nationalen Gesetzgebung ihre Abstände zu den höchstzulässigen Grenzen behalten, d. h. dass die Produkte ihre bisherigen wärmetechnischen "Sicherheiten" zumindest beibehalten.

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