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Brandschutz (Text alt)

Aluminiumtüren bieten mehr Sicherheit

Der Mensch möchte sich und seine Mitmenschen, aber auch sein Eigentum, schützen - u. a. vor Unfällen, Einbrüchen und vor Bränden. Brandschutz stellt daher in Wohn- und Bürohäusern, Hotels, Schulen, Kindergärten und Einkaufszentren eine sehr wesentliche bauliche Herausforderung dar.

Brände können nie ganz verhindert, aber vorbeugende Maßnahmen getroffen werden, deshalb ist aktiver Brand- und Rauchschutz gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Vorschriften dazu werden von der Bauordnung, von Normen und Richtlinien vorgegeben. So müssen Brandschutzelemente den Durchtritt von Feuer, Wärmestrahlung und Rauch sicher verhindern. Baustoffe und Bauteile für Brandschutzelemente müssen den ÖNORMEN B 3800 Teil 1-4 entsprechen. Alle Brandschutztüren müssen daher nach ÖNORM B 3850 geprüft und bauaufsichtlich zugelassen sein. Für Rauchabschlüsse gilt die ÖNORM B 3855.

Gemäß diesen Normen zugelassen ist jedenfalls auch der Einsatz des Werkstoffes Aluminium für Rauch- bzw. Brandschutztüren. Mit Türen aus Aluminium wird nicht nur die technische Seite des Brandschutzes gemeistert, sondern auch die gestalterische: Ein begehbarer Brandabschluss aus Spezialglas als lichtdurchflutete Decke ist genauso realisierbar, wie beschusssichere Konstruktionen. Das Spektrum reicht von stilgerechten Doppelflügeltüren für den Denkmalschutz bis zur vollautomatischen Schiebetür, von Rolltreppenumhausungen bis zu Brandschutzfassaden. Ausgereifte Systeme erlauben es, sich praktisch jedem architektonischen Stil anzupassen. Damit kann auch der Brandschutz in historischen Gebäuden formal und ästhetisch zufriedenstellend gelöst werden.

Ein sehr wesentlicher Aspekt für die Sicherheit ist die Einheit von tragender Konstruktion und Verglasung - sie müssen der gleichen Feuerwiderstandsklasse entsprechen: In eine T 30-Tür oder F 30-Wand-Konstruktion, die dem Feuer 30 Minuten lang widersteht, gehört immer eine F 30-Verglasung. Man unterscheidet zwischen einer F- und einer G-Verglasung. F-Verglasungen verhindern den Durchtritt von Flammen, Wärmestrahlung und Rauchgasen. G-Verglasungen verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch, können den Durchtritt der Wärmestrahlung aber nicht verhindern. Über die Zulässigkeit von G-Verglasungen entscheidet die örtliche Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall.

Die Brandwiderstandsklassen bezeichnen die Widerstandsdauer gegen Brandeinwirkungen in Minuten: z. B. T 30 steht für eine Tür, die definierten Brandeinwirkungen 30 Minuten widersteht. Die Brandwiderstandsklassen sind ÖNORM B 3800, Teil 2, festgelegt: F 30 = brandhemmend, F 60 = hochbrandhemmend, F 90 = brandbeständig und F 120 = hochbrandbeständig. Natürlich muss stets die Gesamtkonstruktion, einschließlich aller Halte-, Befestigungs- und Dichtungsmaßnahmen diesen Anforderungen entsprechen.

Rauch- und Brandschutztüren müssen immer selbstschließend sein. Sie sind sicherheitstechnische Anlagen, deren Funktionsfähigkeit stets gewährleistet sein muss. Deshalb sind entsprechende Wartungsverträge zwischen Objekteigentümer und Fachbetrieb empfehlenswert. Für Feststellanlagen sind solche Verträge vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Die österreichischen Metallbaubetriebe sind in der Lage, entsprechend den individuellen Anforderungen sowohl die private als auch die öffentliche Sicherheit durch den Einsatz entsprechender Konstruktionen wesentlich zu steigern. Zulassungen und Qualitätsgarantien im Bereich Brandschutz bieten Prüfzeugnisse der MA 39 in Wien und das IBS-Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung in Linz sowie verpflichtende Überwachungsverträge durch diese staatlich akkreditierten Prüf- und Überwachungsstellen.

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