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Gesetzesänderung 1. Jänner 2004

Feuerschutzabschlüsse müssen Einbauzeichen ÜA tragen

Ab 1. Jänner 2004 dürfen Feuerschutzabschlüsse - darunter versteht man Brand- und Rauchschutztüren und Tore, Verglasungselemente, Dachbodenabschlüsse, Brandschutzklappen u. ä. nur dann eingebaut werden, wenn sie das "Übereinstimmung-Austria-(ÜA-)Zeichen" tragen. Durch dieses Zeichen wird in Österreich die Erfüllung der gesetzlichen Erfordernisse für die Verwendbarkeit von Feuerschutzabschlüssen bestätigt.

Voraussetzung für den Erhalt des Einbauzeichens ÜA ist die Ausstellung eines Übereinstimmungszeugnisses durch eine der hierzu vorgesehenen Stellen. Dazu ist ein Antrag bei einer Zulassungs- und Zertifizierungsstelle (Z-Stelle) oder einer vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) ermächtigten Stelle (E-Stelle) einzubringen. Aluminium-Profilsystemanbieter, die das Zeichen ALU-FENSTER führen, bieten ALU-FENSTER-Fachbetrieben dabei Unterstützung an.

Um eine zügige Bearbeitung des Antrages zu erwirken, ist es notwendig, dass dem Antrag ein gültiges Zeugnis über die Erst- und Eignungsprüfung gemäß der jeweiligen Norm oder eine Erklärung des Systemanbieters, ein Überwachungsvertrag der Güteüberwachung einer hierfür akkreditierten österreichischen Prüfanstalt und ein Qualifikationsnachweis durch Konzessionsberechtigung oder ein Gewerbeschein beigelegt werden.

Parallel dazu ist die Existenz eines aufrechten Überwachungsvertrages nachzuweisen. Ein bis vier Wochen nach vollständiger Antragseinbringung und erfolgter Prüfung der Unterlagen stellt die Z- oder E-Stelle das Übereinstimmungszeugnis aus und der Antragsteller ist berechtigt und verpflichtet das ÜA-Zeichen am jeweiligen Produkt anzubringen. Das ÜA-Typenschild erhält er bei der E-Stelle oder durch Eigenbestellung im Fachhandel. Grundsätzlich ist für jede Konstruktionsart ein eigenes Einbauzeichen ÜA notwendig bzw. zu beantragen.

Ein zuerkanntes ÜA-Zeichen gilt grundsätzlich vier Jahre, außer die zur Erlangung des Zeichens gültigen Dokumente (Prüfzeugnisse, Begutachtungen) laufen vor Ende der Frist ab. Nach den vier Jahren kann die Gültigkeit für einen weiteren Zeitraum von vier Jahren beantragt und ausgestellt werden.

Die Kosten für die Erstellung eines Übereinstimmungszeugnisses für ein Einbauzeichen ÜA sind mit rund 400 Euro anzusetzen. Hinzu kommen - nebenden Kosten für das Typenschild - die Kosten der Überwachungsverträge und die ans Finanzamt abzuführenden Stempelgebühren sowie die Fortschreibungsgebühr der Gültigkeit eines ÜA-Zeichens ab dem dritten Jahr nach Ausstellung.

Das Einbauzeichen ÜA wird nach Fertigstellung der diesbezüglichen Europäischen Norm (EN) durch das CE-Zeichen (Europäisches Übereinstimmungszeichen) ersetzt. Die Ablösung des ÜA-Zeichens kann jedoch noch bis zu zehn Jahre dauern.

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