Pflege & Wartung

Kontrolle und Instandhaltung von Fenstern, Türen und Fassaden

Die Hinweise auf dieser Seite sollen helfen die Schönheit und den Wert von Metallbaukonstruktionen über Jahrzehnte zu erhalten, aber auch Gewährleistungsrechte nicht durch Bedienungs- oder Wartungsfehler zu gefährden.

ÜBERSICHT

1.Pflege und Wartung von Metallbaukonstruktionen
2.Was sagt die Bauordnung?
3.Was sagt die Norm?
4.Detaillierte Informationen


1. Pflege und Wartung von Metallbaukonstruktionen

Solide gebaute, moderne, hochwertige Metallbaukonstruktionen funktionieren mit einem Minimum an Pflege und Wartung. Wie jedes andere Produkt unterliegen allerdings auch sie im Laufe von Jahren einem unvermeidlichen Verschleiß durch Wettereinflüsse, Abnutzung und Alterung. Metallbaukonstruktionen bzw. auch die darin verbauten technischen Ausrüstungen müssen deshalb regelmäßig gepflegt und gewartet werden, um über lange Jahre hinweg ungetrübte Freude daran zu haben und deren Gebrauchstauglichkeit zu erhalten.

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2. Was sagt die Bauordnung?

Grundsätzlich hat jeder Eigentümer dafür zu sorgen, dass seine Bauwerke in gutem und der Baubewilligung und den Vorschriften der Bauordnung entsprechenden Zustand erhalten bleiben (z.B. für Wien § 129 (2) der Bauordnung für Wien (BO für Wien)). Die Arbeiten können einerseits an dritte Unternehmen vergeben oder auch selbst nachweislich durchgeführt werden (nähere Informationen dazu enthalten jeweils mitgelieferte Unterlagen). Ein Gewährleistungsanspruch liegt in der Regel dann vor, wenn Verarbeitung und/oder die Montage des Produktes mangelhaft waren (§ 922 (1) ABGB). Dies kann dann auch dazu führen, dass in weiterer Folge etwa zusätzlich Einstell- oder sonstige Arbeiten erforderlich werden.

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3. Was sagt die Norm?

"Eigentümer von Wohngebäuden tragen eine besondere Veranwortung für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Gebäuden und haben aus diesem Grunde dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Die Liegenschafts- bzw. Eigentümergemeinschaften sind daher mit zahlreichen Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten konfrontiert, um für den sicheren Zustand des Gebäudes Sorge zu tragen und den vom Grundstück und/oder dem Wohngebäude ausgehenden Gefahren entgegenwirken zu können sowie erkennbare Gefahren zu verhindern." (Vorwort ÖNORM B 1300)

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4. DETAILLIERTE INFORMATIONEN

4.0 Einführung

Nach ordnungsgemäßer Abnahme der Produkte durch den Kunden (= Auftraggeber) - wobei als Kunden insbesondere Bauherren, Betreiber, Nutzer von Gebäuden usw. zu verstehen sind - hat der Produkthersteller (= Auftragnehmer) für die Mangelfreiheit der gelieferten und eingebauten Produkte im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen einzustehen. Zur Aufrechterhaltung der Nutzungssicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Produkte ist eine regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung unerlässlich.

Grundsätzlich sind die Kontrolle und Instandhaltung nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen des Produktherstellers.

Für Schäden an den Produkten, die alleine auf die mangelnde Kontrolle und Instandhaltung durch den Kunden zurückzuführen sind, besteht keine Gewährleistung.

Allfällige Benutzerinformationen, die der Produkthersteller als Grundlage zur bestimmungsgemäßen Verwendung und erforderlichen Kontrolle und Instandhaltung zur Verfügung stellt, sind zu beachten.

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4.1 Verpflichtung des Kunden

Der Kunde hat für die notwendige Kontrolle und Instandhaltung, mithin für die notwendigen Instandhaltungs- und Werterhaltungsmaßnahmen, an den ihm übergebenen Produkten selbständig Sorge zu tragen. Bereits mit der (Teil-) Abnahme eines Produktes beginnt die Verpflichtung des Kunden zur Kontrolle und Instandhaltung soweit nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist.

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4.2 Wartungsvertrag

Der Kunde kann die Durchführung der Kontrolle und Instandhaltung durch Abschluss eines Wartungsvertrages beispielsweise demjenigen übertragen, der die Produkte geliefert und eingebaut hat.

Da Fachbetriebe mit dem verbauten Aluminium-Profilsystem am besten vertraut sind, bieten Ihnen diese auch entsprechende Wartungsservices an.

Unsachgemäß durchgeführte Wartungsarbeiten in Eigenregie können zu Schäden an den Konstruktionen bzw. zu Unfällen führen. Bitte beachten Sie, dass unsachgemäß durchgeführte Wartungsarbeiten auch zum Verlust der Haftung des Produktherstellers führen können.

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4.3 Reinigung

Die Reinigung ist nicht Bestandteil der Kontrolle und Instandhaltung. Eine regelmäßige Reinigung ist aber eine Grundvoraussetzung zur Erhaltung der Lebensdauer und Funktionsfähigkeit hochwertiger Produkte. Die Reinigung liegt nach der (Teil-) Abnahme in der Verantwortung des Kunden. Es sind Außen- und Innenseiten, bei Fenstern und Türen auch der Falzbereich zu reinigen.

Die Reinigungsmittel müssen dabei auf das entsprechende Material abgestimmt sein, was vor Beginn der Reinigungsarbeiten zu prüfen ist. Dabei darf der Korrosionsschutz der Teile nicht angegriffen werden.

Im Allgemeinen sind Säuren wie Laugen (z.B. Mittel außerhalb der pH-Werte zwischen 5-8) und grobe Reinigungsmittel (z.B. Scheuermittel, Stahlwolle, Scheuerschwämme, Klingen) sowie lösemittelhaltige Reiniger (z.B. Verdünner, Benzin) ungeeignet und können irreparable Schäden verursachen.

Zum Reinigen sollten möglichst Netzmittellösungen mit einem pH-Wert zwischen 5 und 8 Verwendung finden. Gegebenenfalls wird Ihnen der Produkthersteller geeignete Reinigungsmittel empfehlen.

Die einschlägigen gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sowie Umweltschutzauflagen und sonstige Auflagen sind zu beachten!

Zur Reinigung beschichteter Metalloberflächen ist die Gütesicherung der Gütegemeinschaft für die Reinigung von Metallfassaden e.V. (RAL-GZ 632) zu beachten.

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4.4 Wichtige Maßnahmen der Kontrolle und Instandhaltung

Alle Bauteile müssen regelmäßig auf Beschädigungen und Verformungen geprüft werden. Dies betrifft auch die Oberflächen, Dichtungen, Bauanschlussfugen und Sonderbauteile (z.B. Sonnenschutzanlagen, Rollläden, Lüftungsanlagen).

Besonderer Kontrolle bedürfen sicherheitsrelevante Bauteile. Vor allem sicherheitsrelevante Beschlagteile sind regelmäßig auf festen Sitz zu prüfen und auf Verschleiß zu kontrollieren. Je nach Erfordernis sind die Befestigungsschrauben nachzuziehen bzw. die Teile auszutauschen.

Bewegliche Teile müssen mit geeigneten Mitteln gefettet werden.

Orientierung für die erforderlichen Inspektionsintervalle geben die Empfehlungen des ift Rosenheim.

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4.5 Produktunterlagen

Die Informationen zur Durchführung der Kontroll- und Instandhaltungsarbeiten können i. d. R. aus folgenden Unterlagen gewonnen werden:

  • Produktinformation
  • Bedienungsanleitung (enthält bestimmungsgemäße Verwendung und Fehlgebrauch)
  • Wartungs-/Pflegeanleitung
  • Angaben zur Reinigung

Sollten allfällige Produktunterlagen, insbesondere auch Anleitungen zur Kontrolle und Instandhaltung sowie Bedienungsanleitungen und Reinigungshinweise vom Produkthersteller bereitgestellt werden, sind diese vom Kunden zu beachten.

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4.6 Hinweis zu Konsequenzen aus unzureichender Kontrolle und Instandhaltung

Die Haftung des Auftragnehmers für Mängel betrifft die ordnungsgemäße/vertragsgerechte Lieferung und Montage der vertraglich festgelegten Bauteile im vereinbarten Gewährleistungszeitraum.

Funktionsbeeinträchtigungen oder Schäden, die alleine durch ein unzureichendes Wartungsverhalten des Auftraggebers entstehen, sind von den Ansprüchen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer nicht erfasst. Auch haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die auf einen Fehlgebrauch, nicht bestimmungsgemäße Produktbenutzung sowie unfachmännische Reparaturversuche durch Dritte zurückzuführen sind.

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4.7 Weitere hilfreiche Informationen und Links

» Info "Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung und Schadenersatz" (PDF)
» ÖNORM B 1300 - Strukturierte Überprüfungen. Gefahren vermeiden. (PDF)
» Wer haftet bei Bruch von Fenster- und Türbeschlägen? (PDF)
» Allgemeiner Überblick zu Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz und Produkthaftung (Link WKO)
» Checkliste für die Reinigung und Pflege von Fenster- Türen- und Fassadenkonstruktionen aus Aluminium (PDF)

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