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Brandschutz

Sicherheit mit Aluminiumkonstruktionen

Aluminium-Profilsysteme für verglaste Türen, Trennwände, Fassaden und Lichtdächer erfüllen über die technischen Anforderungen hinaus auch architektonische und ästhetische Wünsche.

Der Mensch möchte sich und seine Mitmenschen, aber auch sein Eigentum, schützen - u. a. vor Unfällen, Einbrüchen und vor Bränden. Brandschutz stellt daher in Wohn- und Bürohäusern, Hotels, Schulen, Kindergärten und Einkaufszentren eine sehr wesentliche bauliche Herausforderung dar.

Brände können nie ganz verhindert, aber vorbeugende Maßnahmen getroffen werden, deshalb ist aktiver Brand- und Rauchschutz gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Vorschriften dazu werden von der Bauordnung, von Normen und Richtlinien vorgegeben. So müssen Brandschutzelemente den Durchtritt von Feuer, Wärmestrahlung und Rauch sicher verhindern. Baustoffe und Bauteile für Brandschutzelemente müssen den ÖNORMEN EN 13501-1 und ÖNORMEN EN 13501-2 entsprechen. Alle Brandschutztüren müssen nach ÖNORM B 3850 geprüft und zugelassen sein.

Die österreichische Baustoffliste ÖA legt für Bauprodukte, die noch nicht der CE-Kennzeichnung unterliegen, den in Österreich erforderlichen Nachweis der Verwendbarkeit fest. Optisch dokumentiert und damit für den Verwender der Baustoffe kenntlich wird die Erfüllung dieser Anforderungen mit dem Einbauzeichen ÜA, welches an den Produkten in geeigneter Form anzubringen ist. Grundlage für die Anbringung des Einbauzeichens ÜA durch den Hersteller ist die Vorlage eines positiven Übereinstimmungszeugnisses bzw. einer Herstellererklärung. Dementsprechend sind Brandschutz- und Rauchschutzabschlüsse mit dem ÜA-Zeichen zu kennzeichnen.

Gemäß diesen Vorgaben zugelassen ist jedenfalls auch der Einsatz des Werkstoffes Aluminium für Rauch- bzw. Brandschutztüren. Mit Türen aus Aluminium wird nicht nur die technische Seite des Brandschutzes gemeistert, sondern auch die gestalterische: Ein begehbarer Brandabschluss aus Spezialglas als lichtdurchflutete Decke ist genauso realisierbar, wie beschusssichere Konstruktionen. Das Spektrum reicht von stilgerechten Doppelflügeltüren für den Denkmalschutz bis zur vollautomatischen Panik-Schiebetür, von Rolltreppenumhausungen bis zu Brandschutzfassaden. Ausgereifte Systeme erlauben es, sich praktisch jedem architektonischen Stil anzupassen. Damit kann auch der Brandschutz in historischen Gebäuden formal und ästhetisch zufriedenstellend gelöst werden.

Ein sehr wesentlicher Aspekt für die Sicherheit ist die Einheit von tragender Konstruktion und Verglasung - sie müssen der gleichen Feuerwiderstandsklasse entsprechen: In eine EI 30-Tür oder EI 30-Wand-Konstruktion, die dem Feuer 30 Minuten lang widersteht, gehört immer eine EI 30-Verglasung.

Primäres Schutzziel der Brandschutzverglasungen ist die Verhinderung von Rauch- und Flammendurchtritt, also die Gewährleistung des Raumabschlusses.

Brandschutzverglasungen sind Bauarten, die grundsätzlich aus einem Rahmen, einem oder mehreren lichtdurchlässigen Elementen, Halterungen, Dichtungen sowie Befestigungsmitteln bestehen.

Rauch- und Brandschutztüren müssen selbstschließend sein, ausgenommen sind Wohnungseingangstüren in bestimmten Bereichen (z. B. Laubengänge). Sie sind sicherheitstechnische Anlagen, deren Funktionsfähigkeit stets gewährleistet sein muss. Deshalb sind entsprechende Wartungsverträge zwischen Objekteigentümer und Fachbetrieb empfehlenswert. Für Feststellanlagen sind solche Verträge vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Rauchmelder im Türbereich oder Brandmeldeanlagen sorgen in Kombination mit Türschließern - und bei zweiflügeligen Türen mit Schließfolgereglern - für einen sicheren Schließvorgang im Brandfall. Das spezielle Schloss- und Beschlagsprogramm der Aluminium-Profilsystem-Anbieter soll den Verschluss der Türanlage sichern, ermöglicht aber den Flüchtenden die Flucht und der Feuerwehr den Zutritt.

Die österreichischen Metallbaubetriebe sind in der Lage, entsprechend den individuellen Anforderungen sowohl die private als auch die öffentliche Sicherheit durch den Einsatz entsprechender Konstruktionen wesentlich zu steigern. Zulassungen und Qualitätsgarantien im Bereich Brandschutz bieten Prüfzeugnisse der MA 39 in Wien und des IBS-Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung in Linz sowie verpflichtende Überwachungsverträge durch diese staatlich akkreditierten Prüf- und Inspektionsstellen.

INFORMATION: Klassifizierung von Brandschutzverglasungen

E= Raumabschluss

d.h. die Fähigkeit eines Bauteils mit raumabschließender Funktion, einer Brandbeanspruchung von nur einer Seite zu widerstehen. Eine Übertragung des Brandes zur feuerabgewandten Seite infolge eines Hindurchtretens von Flammen oder erheblichen Mengen heißer Gase, die eine Entzündung der feuerabgewandten Seite oder benachbarten Materials zur Folge haben könnte, wird verhindert.

EW = Strahlungsminderung

d.h. die Fähigkeit eines Bauteils mit raumabschließender Funktion, einer Brandbeanspruchung von nur einer Seite so zu widerstehen, dass die auf der feuerabgewandten Seite gemessene Hitzestrahlung für einen gewissen Zeitraum unterhalb eines bestimmten Wertes bleibt.

EI = Isolation

d.h. die Fähigkeit eines Bauelements, einer Brandbeanspruchung von nur einer Seite zu widerstehen ohne Brandübertragung infolge erheblicher Wärmeleitung von der Brandseite zur feuerabgewandten Seite, was eine Entzündung der feuerabgewandten Seite oder von dieser Seite benachbartem Materials zur Folge haben könnte, sowie die Fähigkeit für den betreffenden Klassifizierungszeitraum eine ausreichend starke Hitzebarriere zum Schutz von Menschen in der Nähe des Bauelementes sicherzustellen.

Eine den Kennbuchstaben beigefügte Zeitangabe von z.B. 30, 60 oder 90 Minuten usw. ergibt die klassifizierte Feuerwiderstandszeit des Bauteils z.B. EI 60, E 30. Die europäische Klassifizierung E 30 entspricht der Klassifizierung G 30 nach DIN 4102 bzw. EI 30 der Klassifizierung F 30.

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