Aluminium-Architektur-Preis 1998 - Ausschreibung

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Die Architekturstiftung Österreich und die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten schrieben in Zusammenarbeit mit dem Aluminium-Fenster-Institut 1998 erstmals den Aluminium-Architektur-Preis aus. Der Preis stand unter dem Motto "Aluminium im Wohnbau" und wurde für hervorragende Wohnbauten verliehen, bei deren Gestaltung und Konstruktion dem Werkstoff Aluminium eine bedeutende Rolle zukam.

Mit diesem Preis, der eine zweijährige Tradition begründen soll, wurden herausragende architektonische Leistungen ausgezeichnet, die gestalterische und technische Möglichkeiten von Aluminium aufzeigen. Darüber hinaus wurden bei der Beurteilung ästhetische und technische sowie ökonomische und ökologische Aspekte der eingereichten Arbeiten beachtet und bewertet.

TEILNAHME

Zur Teilnahme berechtigt waren alle Planerinnen und Planer, Architektinnen und Architekten sowie Bauherren und Bauträger mit einem oder mehreren Projekten, in gegenseitigem Einverständnis. Die Bewerbung musste nicht ausschließlich vom Entwerfer vorgenommen werden. Jurymitglieder hatten die Möglichkeit Projektverfasser zur Teilnahme aufzufordern. Die Teilnahme erfolgte nicht anonym.

UNTERLAGEN

Für die Bewerbung war eine ausreichende Dokumentation des Bauwerkes mit Plänen und Fotos sowie dem ausgefüllten Datenblatt erforderlich. Die Einreichung war auf zwei Tafeln mit dem Format 70/100 cm zu beschränken. Es sollten all jene Unterlagen präsentiert werden, die für eine klare Beurteilung des Projektes und seiner Einfügung in die räumliche Situation notwendig waren. Darüber hinaus waren weiterführende technische Medien (z. B. Dias, CD-Roms, Videos, etc.) zur ausführlicheren Darstellung nicht nur zugelassen, sondern erwünscht.

Aus Platzgründen musste von den Einreichungen von Modellen Abstand genommen werden. Die eingereichten Unterlagen waren mit dem deutlich sichtbaren Hinweis "Aluminium-Architektur-Preis 1998" zu versehen.

URHEBERKLÄRUNG

Mit der Teilnahme bestätigten die Bewerber und Bewerberinnen, dass sie geistige Urheber und Urheberinnen der eingereichten Arbeiten sind und erklärten sich mit einer Veröffentlichung derselben einverstanden. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erklärten sich mit der Präsentation aller eingereichten Unterlagen, sei es für den Zweck von Ausstellungen sowie von Publikationen, bereit und stimmten auch einer eventuellen Veröffentlichung derselben in Medien zu. Das Aluminium-Fenster-Institut konnte die prämierten Projekte unter Nennung der Urheber und Urheberinnen im Einvernehmen publizistisch auswerten und in der Werbung einsetzen.

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